-5- Protokolls) unverändert übernommen, das wirtschaftliche Alter (Ziff. 3 des Augenschein- Protokolls) angepasst und anschliessend anhand der aktualisierten Tabellen der neue amtliche Wert ermittelt. Vorliegend wurden zugleich die Veränderungen umgesetzt, die bereits beim Augenschein vom 15. Februar 2017 festgestellt worden waren (E. 3.2 hiervor). Obwohl somit ein Grossteil der Einflussgrössen durch die allgemeine Neubewertung nicht oder bloss rechnerisch angepasst worden ist, können im vorliegenden Rekursverfahren sämtliche Elemente der Bewertung überprüft werden.