-4- genschein vom 15. Februar 2017 unverändert (vgl. Einspracheentscheid vom 13.9.2017, pag. 39 f. und 49). Mit der allgemeinen Neubewertung 2020 hat die Steuerverwaltung nunmehr auch die Erkenntnisse des Augenscheins vom 15. Februar 2017 umgesetzt.