-2- "zurückgestellten" Änderungen an der Bewertung nachgeholt, was im vorliegenden Fall eine überdurchschnittliche Wertzunahme verursacht habe. E. Mit Schreiben vom 18. Juli 2022 haben die Rekurrenten zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und an ihren Standpunkten festgehalten. Zusätzlich haben sie in einer Beilage im Detail festgehalten, mit welchen Punkten der angefochtenen Bewertung sie nicht einverstanden sind.