D. Die Steuerverwaltung hat sich am 29. Juni 2022 vernehmen lassen. Sie beantragt, den Rekurs abzuweisen. Die Steuerverwaltung erachtet die Bewertung als korrekt und verweist für die rechtliche und schätzungstechnische Würdigung auf die Verfügung vom 14. Juni 2021 und den Einspracheentscheid vom 11. Mai 2022. Ergänzend führt die Steuerverwaltung aus, dass an der Liegenschaft im Jahr 2015 Sanierungen und Renovationen durchgeführt worden seien, die aufgrund des vergleichsweise geringen Einflusses auf den amtlichen Wert bis anhin unberücksichtigt geblieben seien. Mit der allgemeinen Neubewertung 2020 würden solche