C. Gegen den Einspracheentscheid haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 27. Mai 2022 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen sinngemäss, den bisherigen amtlichen Wert von CHF 323'100.-- unverändert zu belassen. Zur Begründung machen die Rekurrenten geltend, dass sich der Autobahntunnel, die Trafostation, der fehlende Umschwung und die zum benachbarten Grundstück gehörende Terrasse (vgl. Bst. A hiervor) massiv wertmindernd auswirken würden. Eine Wertsteigerung von 47 % sei daher nicht realistisch.