B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (fortan: Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert des Grundstücks Nr. 1________ im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 auf CHF 473'800.-- (Verfügung vom 14.6.2021, Akten Steuerverwaltung, pag. 46). Zuvor hatte der amtliche Wert seit dem Steuerjahr 2002 CHF 323'100.-- betragen (pag. 64, vgl. Einspracheentscheid vom 13.9.2017, pag. 39 f. und 49). Die von den Rekurrenten gegen die (vordatierte) Verfügung vom 14. Juni 2021 erhobene Einsprache vom 10. Juni 2021 (pag. 11) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 11. Mai 2022 (pag. 1-3) abgewiesen.