A. Das Grundstück E.________ Gbbl. Nr. 1________ ist seit dem Jahr 2007 im Gesamteigentum von A.________ und B.________ (fortan: Rekurrenten). Auf dem Grundstück befindet sich ein nicht unterkellertes dreistöckiges Gebäude, das von den Rekurrenten selbst bewohnt wird. In einem Grossteil des Erdgeschosses betreibt die BKW eine Trafostation, basierend auf einem im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeitsvertrag. Umgekehrt liegt die Terrasse der Rekurrenten auf dem Nachbargrundstück Nr. 2________, deren Benutzung mit einer Dienstbarkeit zugunsten des Grundstücks Nr. 1________ geregelt ist.