___ (Veranlagungsbehörde), diesen Abzug. Am 30. Juni 2021 erstattete die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) der Veranlagungsbehörde Meldung, dass die Rekurrentin am 5. Mai 2021 von der Vorsorgeeinrichtung C.________ eine Kapitalleistung aus 2. Säule mit Datum Versicherungsereignis 1. August 2020 und Auszahlungsgrund Erlebensfall im Betrag von CHF 5'174.05 ausbezahlt erhalten hat. In der Folge leitete die Veranlagungsbehörde die Meldung am 27. Juli 2021 an die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Zentrale Veranlagungsbereiche, Bereich Nachsteuer (ZVB-N) weiter. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2021 leitete der ZVB-N ein Nachsteuerverfahren ein.