6.6 Zusätzlich kritisiert die Rekurrentin das wirtschaftliche Alter der Praxis. Wie in Ziff. 3 des Augenschein-Protokolls ausgeführt, sind bei dessen Schätzung auch die baulichen Massnahmen zu berücksichtigen, die das ganze Gebäude betroffen haben (Fassade, Fenster, Heizung). Dabei spielt es keine Rolle, dass die Kosten für diese Arbeiten bei der Einkommenssteuerveranlagung (grösstenteils) abziehbaren Liegenschaftsunterhalt darstellen; auch solche baulichen Massnahmen bewirken ein tieferes wirtschaftliches Alter.