6.5 Zur Verkehrslage, die zu Recht mit der Maximalnote 9 eingestuft worden ist, äussert sich die Rekurrentin nicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass auch weitaus ungünstiger gelegene Teile der Gemeinde C.________ mit der Note 9 bewertet werden (siehe Verkehrslagenotenplan AN20, abrufbar unter: , Menu "Geoportal > Karten > Angebot an Karten" [abgerufen am 4.4.2023]). Die optimale Verkehrslage des Grundstücks Nr. 1.________ (Bahnhof in unmittelbarer Nachbarschaft und Ortszentrum in Fussdistanz), die sich mit Sicherheit stark werterhöhend auswirkt, wird im System der amtlichen Bewertung somit nur teilweise abgebildet.