Die Steuerverwaltung ist berechtigt, im Rahmen einer allgemeinen Neubewertung die Bewertung jedes Grundstücks vollumfänglich zu überprüfen. Aufgrund der beschränkten Ressourcen macht sie dies hauptsächlich bei Grundstücken, deren Wert seit der letzten allgemeinen Neubewertung unverändert geblieben ist und die ein hohes wirtschaftliches Alter aufweisen. Wäre im vorliegenden Fall die Bewertung automatisch vorgenommen worden (unveränderte Raumaufnahme und Benotung, Erhöhung des wirtschaftlichen Alters um 22 Jahre), würde der neue amtliche Wert CHF 662'900.-- betragen (+ 16 %).