6.2 Als nächstes weist die Rekurrentin darauf hin, dass ihr Grundstück um "57 % hochgeschätzt" werde, während die übliche Erhöhung im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 nur 20-25 % betrage. Tatsächlich beträgt die Differenz zwischen dem Wert gemäss Au- genschein-Protokoll und dem bis 2019 geltenden Wert CHF 308'200.--, was einer Zunahme von 54 % entspricht. Dieser überdurchschnittliche Wertzuwachs ist darauf zurückzuführen, dass die Bewertung nicht automatisch, sondern aufgrund eines Augenscheins durchgeführt worden ist (E. 4 hiervor). Die Steuerverwaltung ist berechtigt, im Rahmen einer allgemeinen Neubewertung die Bewertung jedes Grundstücks vollumfänglich zu überprüfen.