6.1 Zunächst bemängelt die Rekurrentin, dass das Augenschein-Protokoll nur von drei Personen unterschrieben worden ist, obwohl vier Personen am Augenschein teilgenommen haben. Wie unter Bst. F hiervor ausgeführt, hat sich die Delegation der Steuerrekurskommission aus drei Personen zusammengesetzt. Bei der vierten von der Rekurrentin erwähnten Person handelt es sich um einen Mitarbeiter der Steuerverwaltung. Dieser hat als Parteivertreter am Augenschein teilgenommen und ist beim Verfassen des Protokolls nicht involviert gewesen.