Weil das hier zu beurteilende Grundstück ein hohes wirtschaftliches Alter aufgewiesen hat und der amtliche Wert seit der letzten allgemeinen Neubewertung im Jahr 1999 unverändert geblieben ist, hat die Steuerverwaltung am 1. September 2020 einen Augenschein durchgeführt (siehe Rückseite Aufnahmeprotokoll, pag. 19). Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen sind die Verfügung vom 16. November 2020 und der Einspracheentscheid vom 20. April 2022 eröffnet worden. Im vorliegenden Rekursverfahren können sämtliche Elemente der Bewertung überprüft werden. Die Steuerrekurskommission beurteilt dabei hauptsächlich jene Punkte, die zwischen den Parteien umstritten sind.