4. Bei den meisten Grundstücken im Kanton Bern hat die Steuerverwaltung die allgemeine Neubewertung 2020 ohne Augenschein umgesetzt, indem sie die vorbestehende Raumaufnahme und die Benotung unverändert übernommen und das wirtschaftliche Alter an das neue Bezugsjahr angepasst hat. Anhand der aktualisierten Tabellen lässt sich so der neue amtliche Wert ermitteln. Weil das hier zu beurteilende Grundstück ein hohes wirtschaftliches Alter aufgewiesen hat und der amtliche Wert seit der letzten allgemeinen Neubewertung im Jahr 1999 unverändert geblieben ist, hat die Steuerverwaltung am 1. September 2020 einen Augenschein durchgeführt (siehe Rückseite Aufnahmeprotokoll, pag.