Die Delegation der Steuerrekurskommission hat aufgrund des Augenscheins sowie anhand der vorhandenen Unterlagen die von der Steuerverwaltung vorgenommene Neubewertung überprüft. Das Protokoll des Augenscheins ist der Rekurrentin und der Steuerverwaltung mit Postaufgabe vom 27. Februar 2023 eröffnet worden. G. Während seitens der Steuerverwaltung keine Stellungnahme zum Protokoll eingegangen ist, hat sich die Rekurrentin mit Schreiben vom 21. März 2023 (Posteingang) dazu geäussert. Auf die detaillierten Äusserungen der Parteien in den genannten Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.