E. Mit Schreiben vom 26. September 2022 (Posteingang) hat die Rekurrentin zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und die Ausführungen der Steuerverwaltung -2- zurückgewiesen. Zusätzlich erklärt sie, dass kein Rechtsmittel ergriffen worden wäre, wenn der amtliche Wert nur um 20-25 % anstatt um 48 % zugenommen hätte.