Der Sendungsverfolgung ist bloss zu entnehmen, dass die Eingabe am 10. Mai 2022 (23.10 Uhr) von der Post für die Zustellung sortiert wurde und letztlich am 11. Mai 2022 bei der Steuerrekurskommission eintraf (vgl. auch Eingangsstempel vom 11.5.2022). Damit bleibt unklar, an welchem Tag der Rekurrent bzw. dessen Vertreterin die Eingabe der Schweizerischen Post übergab (vgl. BGer 5A_305/2019 vom 19.12.2019, E.1.2). Die Eingabe könnte auch erst am 10. Mai 2022 aufgegeben worden sein. Für die Einhaltung der Frist trägt indes der Rekurrent bzw. die Vertreterin die Beweislast.