C. In der Eingangsbestätigung vom 11. Mai 2022 hat die Steuerrekurskommission die Vertreterin darauf hingewiesen, dass der Beweis der fristgerechten Rekurs- und Beschwerdeerhebung der steuerpflichtigen Person bzw. deren Vertretung obliege. Die Eingabe vom 9. Mai 2022 sei erst nach Ablauf der 30-tägigen Rekurs- und Beschwerdefrist eingereicht worden, weshalb sie die Vertreterin um schriftliche Mitteilung allfälliger Entschuldigungsgründe für die verspätet erhobene Eingabe ersucht hat.