betreffend die kantonalen Steuern sowie die direkte Bundessteuer 2019 den Akten entnommen: A. Letztmals mit Einspracheentscheiden vom 7. April 2022 wurde A.________ (Rekurrent) von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2019 bei den kantonalen Steuern und bei der direkten Bundessteuer veranlagt. Hierbei lehnte die Steuerverwaltung u.a. die geltend gemachten Unterhaltsbeiträge aus den Jahren 2017 und 2018 ab.