4.2 Die Abteilung Amtliche Bewertung hat vorliegend den Verkehrswert der streitbetroffenen Stockwerkeinheiten aus verwaltungsökonomischen Gründen ohne Augenschein (vgl. Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 30.3.2022, S. 2) bzw. nur "grob" überprüft. Dies wird sie nun genauer zu prüfen haben. Hierbei wird die Steuerverwaltung zu berücksichtigen haben, dass ein sachgerechter Verkehrswert sich mindestens im Bereich des von ihr selbst im Rahmen des Einspracheverfahrens zuerst festgelegten Werts von CHF 430'000.-- zu bewegen hat (vgl. auch E. 3.3).