Kommt hinzu, dass das per 22. November 2019 verkaufte Vergleichsobjekt (4.5-Zimmerwohnung mit Nebenraum und Garage, die sich in der gleichen Strasse befinden) offenbar sehr gut mit der hier interessierenden 4.5-Zimmerwohnung (mit Nebenraum und Garage) vergleichbar ist (grundsätzlich identische amtliche Werte; vgl. Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 30.3.2022, S. 3 f.). Der höher geschätzte Verkehrswert von CHF 430'000.-- aufgrund des verkauften Vergleichsobjekts (per 22.11.2019) liegt zudem näher am Datum des hier interessierenden Verkaufs der Stockwerkeinheiten (per 26.1.2018) als der tiefer geschätzte Verkehrswert des Privatgutachtens von CHF 345'500.--