Der deutlich höher geschätzte Verkehrswert gemäss Vergleichsmethode ist Indiz, dass das Privatgutachten einen zu tief geschätzten Verkehrswert wiedergibt. Kommt hinzu, dass das per 22. November 2019 verkaufte Vergleichsobjekt (4.5-Zimmerwohnung mit Nebenraum und Garage, die sich in der gleichen Strasse befinden) offenbar sehr gut mit der hier interessierenden 4.5-Zimmerwohnung (mit Nebenraum und Garage) vergleichbar ist (grundsätzlich identische amtliche Werte; vgl. Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 30.3.2022, S. 3 f.).