Dies, weil dem Privatgutachten vorab kein (Wertermittlungs-)Stichtag zu entnehmen ist, womit unklar ist, für welchen Stichtag der Verkehrswert festgestellt wurde und welcher allenfalls anstehende Unterhaltsbedarf darin bereits berücksichtigt ist. Ferner weicht der in erster Linie in Anwendung der Ertragswertmethode geschätzte Verkehrswert des Privatgutachtens vom 12. Mai 2021 von CHF 345'000.-- betragsmässig stark vom zuvor von der Steuerverwaltung in Anwendung der Vergleichsmethode berücksichtigten Verkehrswerts von CHF 430'000.-- ab. Der deutlich höher geschätzte Verkehrswert