3.2 Die Steuerverwaltung korrigierte im Rahmen des Einspracheverfahrens die im Veranlagungsverfahren vorgenommene Aufrechnung in Anlehnung an die HAST-Werte über die Zeitperiode 1. Januar 2018 bis 29. Oktober 2020 sowie der Verkäufe gleichwertiger Objekte in der gleichen Grösse/Lage in der Stadt C.________. Den Verkaufspreis der Stockwerkeinheiten (Wohnung inkl. Garage) per 26. Januar 2018 legte sie im Rahmen des Veranlagungsverfahrens