Als massgeblicher Verkehrswert gilt der Erlös, der am Stichtag (vorliegend: 26.1.2018) bei einem Verkauf an eine unabhängige Drittperson ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse hätte erzielt werden können. Mittels Verkehrswertschätzung wird versucht, die für ein bestimmtes Grundstück in einer definierten Umgebung an einem Stichtag gültigen Verhältnisse auf dem Immobilienmarkt möglichst realitätsnah zu simulieren und so zu einem dem Markt entsprechenden Verkehrswert zu gelangen (VGE 22119 vom 12.12.2006, E. 3.2). Es gibt verschiedene Methoden und Schätzungsverfahren, die zur Verkehrswertermittlung von Liegenschaften verwendet werden können.