-6- 3.1 Der Verkehrswert eines Grundstücks ist der Wert, den es aufgrund der bisherigen Nutzung oder einer möglichen besseren Verwendung für eine beliebige kaufwillige Person aufweist. Der Verkehrswert ist ein hypothetischer Wert, der durch Schätzung ermittelt werden muss. Als massgeblicher Verkehrswert gilt der Erlös, der am Stichtag (vorliegend: 26.1.2018) bei einem Verkauf an eine unabhängige Drittperson ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse hätte erzielt werden können.