Vorab ist unbestritten, dass der Verkauf der sich im Geschäftsvermögen der Rekurrentin befindlichen Stockwerkeinheiten Gbbl. Nr. ________ (4.5-Zimmerwohnung mit Nebenraum) und Gbbl. Nr. ________ (Garage im UG) in der Einwohnergemeinde C.________ an die Ehegattin des Verwaltungsratspräsidenten und Alleinaktionärs der Rekurrentin, F.________ (pag. 22-30), für CHF 190'000.-- unterpreislich erfolgte und somit eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Unstrittig zwischen den Parteien ist auch deren Umfang.