G. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2022 hat die Steuerrekurskommission die Rekurrentin über eine mögliche reformatio in peius informiert und ihr Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äussern. Auch ist die Rekurrentin darauf hingewiesen worden, dass einem allfällig erklärten Rückzug aufgrund der Ankündigung der reformatio in peius im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wohl keine Folge geleistet würde. Die Rekurrentin hat sich nach einer -4- gewährten Fristverlängerung mit Eingabe vom 14. November 2022 insofern vernehmen lassen, als dass sie sinngemäss beantragt, das Verfahren in Folge ihres Rückzugs einzustellen.