-3- Wohnung (inkl. Garage) der Rekurrentin an die Ehegattin von F.________ vergleichbar sei (amtliche Werte seien grundsätzlich identisch). Da die vergleichbare Wohnung erst im Jahr 2020 renoviert/saniert worden sei, geht die Steuerverwaltung nicht davon aus, dass diese in einem neueren Zustand gewesen sei. Das beigezogene Vergleichsobjekt eigne sich daher hervorragend für die Anwendung der Vergleichsmethode, da es sich ebenfalls um eine 4.5-Zimmer Stockwerkeigentumswohnung handle, die sich in der gleichen Strasse wie das vorliegend interessierende Verkaufsobjekt befinde.