C. Gegen die Einspracheverfügungen hat die Rekurrentin mit Eingabe vom 27. Januar 2022 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und sinngemäss Beschwerde erhoben und beantragt darin, die Einspracheverfügungen pro 2018 seien aufzuheben. Sie führt im Wesentlichen aus, dass nebst der Aufrechnung von CHF 155'500.-- (Verkehrswert des Privatgutachtens von CHF 345'500.-- abzüglich den beurkundeten Verkaufspreis von CHF 190'000.--) noch der verbuchte Liegenschaftsunterhalt für den Küchenersatz mit CHF 21'985.-- aufgerechnet worden sei.