83-90). Die Steuerverwaltung rechnete CHF 155'500.-- (Differenz zwischen anerkanntem Verkehrswert des Privatgutachtens von CHF 345'500.-- zum beurkundeten Verkaufspreis von CHF 190'000.--) sowie den Liegenschaftsunterhalt von CHF 21'985.--, ausmachend insgesamt CHF 177'485.--, als verdeckte Gewinnausschüttungen auf. Ferner wurde festgehalten, dass in der Veranlagung 2018 keine Aufrechnungen im Zusammenhang mit fehlenden Darlehensamortisationen vorgenommen werden. Sollten jedoch die Vorgaben (Einreichung Darlehensvertrag und Amortisationszahlungen /