330'000.-- (4.5-Zimmerwohnung) bzw. auf CHF 20'000.-- (Garage), insgesamt auf CHF 350'000.--, festgesetzt. Die Steuerverwaltung rechnete CHF 160'000.-- (Differenz zwischen anerkanntem Verkehrswert von CHF 350'000.-- zum beurkundeten Verkaufspreis von CHF 190'000.--) sowie den Liegenschaftsunterhalt von CHF 21'985.--, ausmachend insgesamt CHF 181'985.--, als verdeckte Gewinnausschüttungen auf. Dagegen erhob die Rekurrentin mit Schreiben vom 26. Oktober 2020 Einsprache (pag. 53-57). Im Einspracheverfahren wurde der Verkaufspreis der Stockwerkeinheiten (Wohnung inkl. Garage) in Anlehnung an die Handände- rungssteuer-Werte (HAST-Werte) über die Zeitperiode 1. Januar 2018 bis 29. Oktober 2020