B. Am 6. Oktober 2020 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), die Rekurrentin in Abweichung von ihrer Selbstdeklaration bei den Kantons- und Gemeindesteuern sowie bei der direkten Bundessteuer für die Steuerperiode vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 (pag. 48-52) auf einen steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 116'963.-- und ein steuerbares und satzbestimmendes Kapital von CHF 2'669'225.--. Die Abweichung beruhte gemäss Steuerverwaltung u.a. darauf, dass der beurkundete Verkaufspreis von CHF 190'000.-- für die Stockwerkeinheiten in etwa dem amtlichen Wert entspreche und dem Drittvergleich nicht standhalte.