Aus dem Protokollmietwert wird mit Hilfe der pro Gemeinde festgelegten Mietwertfaktoren je ein Eigenmietwert für die kantonalen Steuern und für die direkte Bundessteuer ermittelt. Die Mietwertfaktoren erlauben es, auch zwischen zwei allgemeinen Neubewertungen die Höhe der Eigenmietwerte periodisch an das sich verändernde Mietzinsniveau anzupassen, was letztmals mit Wirkung ab Steuerjahr 2015 gemacht worden ist. Damals wurden die Mietwertfaktoren der Gemeinde C.________ von zuvor 76 % (kantonale Steuern) bzw. 89 % (direkte Bundessteuer) auf neu 85 % bzw. 100 % erhöht.