Die Zunahme des amtlichen Werts der zu beurteilenden Stockwerkeinheit ist primär auf die allgemeine Immobilienpreisentwicklung seit der letzten allgemeinen Neubewertung zurückzuführen. Angesichts des von den Rekurrenten im Jahr 2007 für die Wohnung entrichteten Kaufpreises von CHF 690'000.-- ist auch der neue amtliche Wert von CHF 501'360.-- (73 % des Kaufpreises) keineswegs überhöht. Im Ergebnis ist der Rekurs somit abzuweisen.