3.8 der Bewertungsnormen AN20). Mit der allgemeinen Neubewertung 2020 ist neu in jeder Gemeinde ein Gebiet mit der maximalen Verkehrslagenote 9 definiert worden (Bewertungsnormen AN20, S. 13), ausgehend von der Überlegung, dass in jeder Gemeinde ein Teilgebiet verkehrsmässig optimal liegt, unabhängig davon, wie die Verkehrslage der Gemeinde insgesamt zu beurteilen ist. In der Gemeinde C.________ sind einerseits das Zentrum der Ortschaft C.________ und andererseits die tiefer gelegenen Teile der Ortschaft D.________ mit der Verkehrslagenote 9 versehen worden. Letzteres mag auf den ersten Blick erstaunen, lässt sich jedoch mit der Nähe zu E.________, zum Autobahnanschluss F.___