C. Gegen den Einspracheentscheid haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 19. April 2022 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Sie führen zunächst aus, dass das fragliche Grundstück erst vor zwei Jahren neu bewertet worden sei. Damals sei die Verkehrslage mit der Note 7 bewertet worden. Obwohl sich die Situation seitdem eher verschlechtert habe, betrage die Verkehrslagenote nunmehr 9. Es müsse sich dabei um einen Fehler handeln, der ohne Kostenfolge für die Rekurrenten zu korrigieren sei.