B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (fortan: Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert des Grundstücks Nr. 1________-1 im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 auf CHF 501'360.-- (Verfügung vom 28.7.2020, Akten Steuerverwaltung, pag. 32). Zuvor hatte der amtliche Wert seit dem Steuerjahr 2018 CHF 354'180.-- betragen (Verfügung vom 4.11.2019, pag. 36). Die von den Rekurrenten gegen die Verfügung vom 28. Juli 2020 erhobene Einsprache vom 18. August 2020 (pag. 11) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 23. März 2022 (pag. 1-3) abgewiesen.