A. Beim Grundstück C.________ Gbbl. Nr. 1________-1 handelt es sich um eine 4.5- Zimmerwohnung im Stockwerkeigentum. Die Stockwerkeinheit ist von A.________ und B.________ (fortan: Rekurrenten) vor der Erstellung des Gebäudes im Jahr 2007 erworben worden und wird seit dessen Fertigstellung im Jahr 2008 von den Rekurrenten bewohnt.