- 14 - 7. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, festgesetzt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'400.--, werden den Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 1'200.-- zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 8. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 2'827.10 (inkl. 7.7 % Mehrwertsteuer) gesprochen.