4. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2015 wird teilweise gutgeheissen. Das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wird in Einkommen aus beweglichem Vermögen umqualifiziert. Das Rechtsbegehren betreffend Schuldzinsabzug wird abgewiesen. Die Sache wird zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt.