2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2014 wird teilweise gutgeheissen. Das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wird infolge der Privatentnahme von 200 Aktien an der E.________ AG um CHF 112'000.-- erhöht. Das Rechtsbegehren betreffend Schuldzinsabzug wird abgewiesen. Die Sache wird zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt.