1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2014 wird teilweise gutgeheissen. Das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wird infolge der Privatentnahme von 200 Aktien an der E.________ AG um CHF 112'000.-- erhöht. Das steuerbare Vermögen wird um CHF 118'000.-- erhöht. Das Rechtsbegehren betreffend Schuldzinsabzug wird - 13 - abgewiesen. Die Sache wird zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen (inkl. Anpassung der innerkantonalen Steuerausscheidung) an die Steuerverwaltung zurückgesandt.