- 12 - dass die aus den Devisengeschäften resultierenden Kapitalgewinne selbst dann von den nominalen Schuldzinsen abzuziehen wären, wenn man die Kredit- und Devisengeschäfte als voneinander unabhängig qualifizieren wollte. In Bezug auf die Schuldzinsabzüge für die in Fremdwährungen aufgenommenen Hypothekarkredite sind Rekurs und Beschwerde somit abzuweisen.