Diese Mehrkosten wären jedoch durch die wesentlich höheren Schuldzinsabzüge mehr als ausgeglichen worden. So hätte sich bspw. die Steuerbelastung im Jahr 2015 um fast CHF 15'000.-- reduziert, wenn anstelle der tatsächlichen Zinskosten von CHF 13'945.-- die im Steuerverzeichnis der Bank genannten CHF 50'081.-- hätten abgezogen werden können (gemäss Steuerrechner, abrufbar unter: , Menü "Steuern berechnen / Privatperson" [abgerufen am - 11 - 30.8.2021]; kantonale Steuern und direkte Bundessteuer, ohne Berücksichtigung allfälliger Kirchensteuern und der innerkantonalen Steuerteilung).