4.2 Zugleich schlossen die Rekurrenten für jeden festen Vorschuss zwei Devisengeschäfte ab. Zum einen verkauften sie den erhaltenen Fremdwährungskreditbetrag am Auszahlungstermin zum gleichen Kurs, der für die Berechnung der Kreditsumme in Fremdwährung angewendet wurde, an die Bank (Kassageschäft) und zum anderen verpflichteten sie sich, einen bestimmten Fremdwährungsbetrag zu einem bereits fixierten Umwechslungskurs am letzten Tag der jeweiligen Kreditlaufzeit von der Bank zu kaufen (Termingeschäft). Aus den Akten ergeben sich folgende Transaktionen (auf ganze Währungseinheiten gerundet; pag. 130, 129, 122, 121, 113, 112, 108, 107):