Für den Fall, dass der Kredit in einer fremden Währung aufgenommen werden sollte, waren die Rekurrenten verpflichtet, "die entsprechende Fremdwährung mittels eines Devisentermingeschäfts kongruent abzusichern" (Ziff. 2, dritter Abschnitt). Per 1. Juli 2016 nahmen die Rekurrenten von der gleichen Bank einen zusätzlichen -9- Kredit über CHF 880'000.-- in Fremdwährung auf (dessen Grundvertrag findet sich nicht in den Akten). Die Rekurrenten bezogen feste Vorschüsse in neuseeländischen Dollar (NZD) und in südafrikanischen Rand (ZAR; pag. 145, 144, 143, 133, auf ganze Währungseinheiten gerundet):