Die Rekurrenten schlossen mit der J.________bank einen Vertrag ab über eine sogenannte "Roll-over-Hypothek" in der Höhe von CHF 730'000.-- (pag. 159-156). Als Auszahlungsdatum wurde der 20. Dezember 2013 und als Enddatum der 20. Dezember 2018 bestimmt. Während dieser fünfjährigen Gesamtlaufzeit wurde den Rekurrenten das Recht eingeräumt, die Kreditsumme in Form von "festen Vorschüssen" zu beziehen, wobei verschiedene Laufzeiten und Währungen gewählt werden konnten. Für den Fall, dass der Kredit in einer fremden Währung aufgenommen werden sollte, waren die Rekurrenten verpflichtet, "die entsprechende Fremdwährung mittels eines Devisentermingeschäfts kongruent abzusichern" (Ziff.