3.8 Im Ergebnis ist das Rechtsbegehren betreffend die E.________-Aktien gutzuheissen. Dies bewirkt im Jahr 2014 ein um CHF 112'000.-- höheres Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und ein um CHF 118'000.-- erhöhtes steuerbares Kapital. In den Jahren 2015 und 2016 kommt es zu einer Umqualifizierung des Dividendenertrags aus den Aktien (Einkommen aus beweglichem Vermögen anstatt aus selbstständiger Erwerbstätigkeit) und deren jeweiliger Steuerwert ist im Vermögen zu berücksichtigen. Weil mangels Geschäftsbetrieb die beschränkte Steuerpflicht in L.________ ab 2015 entfällt, ändert sich zudem die innerkantonale Steuerausscheidung. 4. Hypotheken in Fremdwährung